Erfahren Computerspiele demnach in der Öffentlichkeit viel Kritik, werden sie von Befürworter/ innen als potenziell kompetenzfördernd oder lernunterstützend angesehen.
Computerspiele sind nicht gut oder schlecht, sondern mächtige Lerninstrumente, die viele Effekte haben, mit denen wir nicht gerechnet haben.
(Douglas Gentile, Spieleforscher)
Das gilt besonders für die so genannten Lernspiele, aber auch für viele andere: Arcade-, Jump 'n' Run oder Simulationsspiele (zu den Spiele-Genres siehe Seite 13) verlangen zum Beispiel besonders gute Reaktions- und Koordinationsfähigkeiten. Adventures fordern analytisches und kombinatorisches Denken, Strategiespiele bedürfen einer gewissen Problemlösekompetenz. So kam man zum Beispiel in einer aktuellen Studie des Max-Planck-Institus für Bildungsforschung und der Psychatrischen Universitätsklinik der Charité zu dem Ergebnis, dass Videospielen Hirnbereiche vergrößert , die für räumliche Orientierung, Gedächtnisbildung, strategisches Denken und Feinmotorik bedeutsam sind. Nicht ganz einig ist man sich in der Wirkungsforschung allerdings darüber, in welchem Maße diese Kompetenzen tatsächlich auf die Anforderungen der realen Welt übertragen werden können. Gerade weil Computerspiele einen so zentralen Aspekt der jugendlichen Lebenswelt ausmachen, sprechen sich viele dafür aus, sie auch im Unterricht einzusetzen oder zu behandeln sei es als Lernmedium oder als Kulturgut . So können zum Beispiel aus einer Metaperspektive Spielegattungen, Belohnungsmechanismen, Altersfreigaben oder Erzählstrukturen untersucht und thematisiert werden. Gleichzeitig können komplexe Inhalte und Zusammenhänge über Interaktions- oder Simulationsspiele spielerisch erfasst werden.
Wo findet man geeignete Lernsoftware?
Die Medienkompetenz-Initiative Internet-ABC unterzieht Spiel- und Lernsoftware einer Qualitätsprüfung nach eigens entwickelten Kriterien, die Lernsoftware-Datenbank umfasst knapp 250 Spiele. Spieletipps gibt es jetzt auch als App für das Smartphone oder Tablet.
www.internet-abc.de/eltern > Spiel- und Lernsoftware
In der Ratgeber-Reihe Spiel- und Lernsoftware pädagogisch beurteilt gibt die Fachstelle Jugendmedienschutz/ Medienpädagogik der Stadt Köln jedes Jahr eine Broschüre zu neu erschienenen Computer- und Konsolenspielen heraus. Die darin enthaltenen Empfehlungen und Bewertungen sollen Eltern und Pädagogen als Orientierungshilfe im Spieledschungel dienen.
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/ Service/publikationen.html > Suche: Spiel- und Lernsoftware
Verschiedene Preise und Auszeichnungen wie der deutsche Bildungsmedien-Preis digita (www.digita.de), der Software-Preis Giga Maus (www.gigamaus.de), der TOMMI (www.kindersoftwarepreis.de), das Gütesiegel pädagogisch wertvoll (www.games-wertvoll.de) oder der Deutsche Computerspielpreis (www.deutscher computerspielpreis.de) werden für Computer- und Lernspiele mit einem pädagogischen Mehrwert vergeben. Von fachkundigen Jurys bewertet, können sie helfen, geeignete Spiele für den Unterricht zu finden.
Alle sind gefordert, sich mit dem Thema Computerspielen auseinanderzusetzen: Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen. Für die Auseinandersetzung mit Computerspielen im Unterricht hat klicksafe, eine Initiative der EU Kommission, die die kompetente und kritische Nutzung neuer Medien durch Kinder und Jugendliche fördern will, 10 allgemeine Tipps erarbeitet:
1 Alle Schüler/-innen müssen alt genug sein für die Spiele, die im Unterricht zum Einsatz kommen sollen. USK Alterskennzeichen (siehe Box) finden sich ausnahmslos auf allen Videound Computerspielen und sollten im Unterricht unbedingt eingehalten werden.
2 Bei diesem Thema sind die Schüler/innen Experten und sollten auch als solche im Unterricht angesprochen werden. Trauen Sie ihnen ruhig etwas zu!
3 Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass alle Schüler/innen für das Thema Video- und Computerspiele brennen. Auch bei diesem Thema sollte das Unterrichtskonzept daher die verschiedenen Interessen der Schüler/innen berücksichtigen, stimmig und motivierend sein.
4 Gehen Sie unvoreingenommen, gleichzeitig aber kritisch an das Thema heran.
5 Auch vermeintlich schlechte Spiele können im Unterricht mit einem entsprechenden Konzept zum Einsatz kommen.
6 Computerspiele sind nicht nur ein Thema für den Unterricht . Denkbar ist es z.B. auch, Computerspiele in Spieletestergruppen oder über so genannte Medienscouts zum Thema an der Schule zu machen.
7 Die Zeit, die für die Planung und Durchführung der Unterrichtsstunden verwendet wird, Technikaufwand, Kosten usw. sollten im Verhältnis zum Ergebnis stehen.
8 Das Thema Computerspiele muss für den Unterricht nicht neu erfunden werden. Es gibt bereits viele gute Unterrichtseinheiten zum Thema Computerspiele im Deutschunterricht. Aber auch in den Fächern Sport, Physik, Kunst, Musik, Geschichte, Religion, Englisch und anderen können Computerspiele mit den Lehrplänen verbunden werden.
9 Wie nahezu in jeder Lebenslage ist es gut, Verbündete an seiner Seite zu wissen. Gibt es Kollegen/innen im Lehrerzimmer, die sich ebenfalls für das Thema begeistern können?
10 Es gibt eine Reihe von externen Experten/innen, die gezielt zu Rate gezogen oder als Referenten/innen eingeladen werden können (u.a. Spieleratgeber-NRW.de, Institut Spielraum, lehrer-online.de).
Quelle: klicksafe.de, unter:
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Bevor ein Video- oder Computerspiel auf den Markt kommt, wird es einem Prüfverfahren unterzogen, an dessen Ende eine gesetzlich verpflichtende Alterskennzeichnung des Spiels steht. Verantwortlich für die Organisation dieses staatlich überwachten Verfahrens ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Einrichtung der Computerwirtschaft. Die Alterseinstufungen selbst werden von den Jungendministerien der Länder durchgeführt. Rechtlich sind die Alterseinstufungen der USK an das Jugendschutzgesetz gebunden. Nicht erfasst werden dabei Onlinespiele, denn diese |
fallen als Telemedien in die Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die KJM beurteilt diese Medieninhalte bezüglich ihres Gefährdungspotenzials und regelt deren öffentliche Zugänglichkeit. Mögliches Suchtpotenzial von Spielen wird dabei nicht einbezogen, da dieses von den individuellen Rahmenbedingungen des Einzelnen abhängt und nicht objektiv beurteilt werden könnte. Die USK-Einstufung stellt zudem keine pädagogische Empfehlung dar, sie gibt lediglich eine Mindestanforderung aus Sicht des Jugendschutzes wieder. |
Die Alterskennzeichen der USK in aller Kürze:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit dieser Kennzeichnung werden im Sinne des Jugendschutzes als unbedenklich für Kinder jeden Alters eingestuft. Diese Alterskennzeichnung ersetzt jedoch nicht die Beratung vor dem Kauf eines Spiels über dessen Inhalt , denn nicht alle Spiele sind obwohl ohne Altersbeschränkung auch gleichzeitig verständlich und spielbar für kleinere Kinder.
Vor allem: Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump 'n' Runs
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Spiele, freigegeben ab sechs Jahren, sind spannender und wettkampfbetonter als Spiele ohne Altersbegrenzung. Aufgabenstellung, Geschwindigkeit und Aufmachung der Spielräume sind komplexer.
Vor allem: Rennspiele, Simulationen, Jump n Runs und Rollenspiele
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Freigegeben erst ab 12 Jahren sind Spiele mit einem kampfbetonten Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben u.a. auch schon militärische Simulationen. Die dargestellte Gewalt ist jedoch nicht in alltagsnahe Szenarien eingebunden.
Vor allem: Arcade-, Strategie- und Rollenspiele
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Dreh- und Angelpunkt von Spielen mit dieser Alterkennzeichnung sind bewaffnete Kämpfe und rasante Action. Die Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben so die USK aber als Spiel erkennbar. Die interaktive Beteiligung am Spiel verlangt dennoch nach einer kritischen Reflexion durch den Spieler. Auch deswegen freigegeben erst ab 16!
Vor allem: Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
So werden Video- und Computerspiele gekennzeichnet, die als reines Erwachsenenprodukt eingestuft werden und zwar in allen Spielelementen. Diese Spiele dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, da es deren Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit beeinträchtigen könnte. Der Verstoß wird mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 50.000 EUR geahndet.
Vor allem: Ego-Shooter, Action-Adventures, Open-World-Games
Unter: > www.usk.de bietet die USK weiterführende Informationen sowie eine Datenbank mit allen |